Grab, Grabarten, Gestaltungs- und Bepflanzungsrichtlinien

Grabarten –  Reihengrab und Wahlgrab

Die Grabarten unterscheiden sich dadurch, daß man das Nutzungsrecht an einem – billigeren – Reihengrab immer erst anläßlich eines Todesfalles erwerben und es außerdem nicht verlängern kann. Damit fällt es auf jeden Fall nach Ablauf der Ruhezeit wieder an den Friedhofsträger zurück. Wie der Name schon sagt, werden die Toten einzeln und meist auch der Reihe nach – zeitlich und örtlich gesehen – beerdigt. Deshalb kann in einem Reihengrab nur eine einzige Beisetzung stattfinden. Nur im ersten Jahr danach darf auf manchen Friedhöfen noch eine Urne dort ihren Platz finden. Deswegen kann auch neben einem Reihengrab kein Platz für ein weiteres Familienmitglied reserviert werden. Wenn ein Partner später stirbt, ist keine gemeinsame Grabstätte möglich.

Ein – teureres – Wahlgrab kann man dagegen schon zu Lebzeiten erwerben. Es kann aus einer einzelnen Grabstelle bestehen. Meist sind aber mehrere Stellen zu einer Grabstätte zusammengefaßt, so daß dort eine ganze Familie gemeinsam ihre letzte Ruhestätte finden kann. Wahlgräber werden zwar mit einer festgelegten Ruhezeit erworben, diese kann aber im Gegensatz zu den Reihengräbern immer wieder verlängert werden. Im Prinzip kann ein Wahlgrab so lange im Besitz einer Familie bleiben, wie diese es wünscht. Bei Wahlgräbern unterscheiden sich die Preise meist noch nach der Lage des Grabes auf dem Friedhof. So kann zum Beispiel für Gräber mit parkartiger Lage – sie haben dann einen bestimmten festgelegten Mindestabstand voneinander – ein Zuschlag erhoben werden. Wahlgräber werden immer für einen bestimmten Personenkreis überlassen, der das Recht erhält, dort beerdigt zu werden. Im Normalfall sind das die Mitglieder einer Familie. Man erwirbt ein Grab noch heute ebenso wie in längst vergangener Zeit für sich, seinen Partner und seine Kinder. Wenn also zum Beispiel eine Frau eine Erdgrabstätte mit zwei Stellen kauft, so können darin ihr Mann und sie selbst bestattet werden. Haben sie Kinder, die eine Aschenbeisetzung für sich wünschen, so können deren Urnen über den beiden Särgen bestattet werden. Wünschen die Kinder eine Erdbeisetzung, so müssen entsprechend mehr Grabstellen erworben werden. In alten Grabbriefen sind übrigens manchmal sogar noch die Kindeskinder genannt, so daß alteingesessene Familien manchmal länger als hundert Jahre ein eigenes Grab auf ihrem Friedhof besitzen. Da inzwischen auch andere Lebensgemeinschaften als Ehe und Familie gesellschaftlich anerkannt sind, gibt es heute auf vielen Friedhöfen die Möglichkeit, auch zusammen mit einem Lebenspartner oder Freunden ein gemeinsames Grab zu erwerben.

Gestaltungsvorschriften

Wenn man dagegen ein Grab wünscht, das auf die übliche Art und Weise ausgeschmückt werden kann, sollte man daran denken, daß auf allen Friedhöfen bestimmte Gestaltungsrichtlinien für Grabmale und manchmal auch für die Art der Grabbepflanzung gelten.

Diese Vorschriften sind oft von Grabfeld zu Grabfeld verschieden. Es gibt zum Beispiel Grabfelder mit dem Zwang, Grabmale aufzustellen, und solche, auf denen man das Grab auch ungeschmückt und damit ebenfalls anonym lassen kann, wenn man es wünscht. Die Materialien der Grabmale können festgelegt und bestimmte Größen vorgeschrieben, die Gestaltung der Schrift und der Steinoberfläche kann eingegrenzt sein. Es kann verboten sein, Grabstätten mit Zäunen oder Steinsetzungen einzufassen, oder es wird die Umpflanzung mit einer lebenden Hecke gefordert.

Besonders wenn man schon klare Vorstellungen vom Aussehen des Grabmales hat, sollte man sich unbedingt genau nach diesen Vorschriften erkundigen. Sonst erlebt man eine böse Überraschung, wenn der gewünschte Stein oder auch die Einfassung des Grabes schon beim Steinmetz bestellt ist, aber vom Friedhof nicht genehmigt wird.

Im übrigen müssen alle Friedhöfe mindestens ein Grabfeld vorhalten, auf dem keine einschränkenden Bestimmungen gelten. Im Zweifelsfall sollte man gezielt nach einem solchen Grabfeld fragen.

Hier sei noch einmal wiederholt: Hat man – eine anonyme Grabstelle gewählt, so kann man auf dem Grab Reine Blumen pflanzen und Rein Erinnerungsmal aufstellen lassen. Das einzige Zeichen der Erinnerung sind Schnittblumen, Gestecke und Kränze, die am Rand des Grabfeldes oder an einer bestimmten Stelle abgelegt werden können;

ein Grabfeld mit besonderen Bestimmungen gewählt, so muß man sich bei Gestaltung von Grab und Grabmal an sie halten;
nur auf einem Grabfeld ohne Richtlinien darf man die Grabstätte nach eigenem Gutdünken ausschmücken.

Überall aber muß die Würde des Friedhofes gewahrt bleiben. Friedhöfe sind gemeinschaftliche Bestattungsorte und dienen damit der gemeinsamen Ehrung der Toten und der Pflege ihres Andenkens.

Die Gestaltung und Bepflanzung jeder Grabstätte ist für die Wirkung des ganzen Friedhofes mitbestimmend. Deshalb läßt sich – in gewissen Grenzen – nachvollziehen, daß man bei der Grabgestaltung auf das Umfeld Rücksicht nehmen sollte, und daß private Wünsche vor dem »religiösen und ästhetischen Empfinden der Gesamtheit« zurücktreten müssen. Bepflanzungs- und Grabmalrichtlinien sind aufgestellt worden, damit die Gesamtanlage nicht durch das beeinträchtigt wird, was »… nach Form, Material oder Bearbeitung aufdringlich wirkt, was unruhig, effektheischend oder sonstwie geeignet ist, Ärgernis zu erregen und den Grabbesucher im Totengedenken zu stören.« So heißt es jedenfalls in einem Kommentar zu den entsprechenden Gesetzestexten. Allerdings kann man sich über den Begriff des »religiösen und ästhetischen Empfindens der Gesamtheit« hervorragend streiten (Gaedke, S. 170ff).

Grabbepflanzung

Wie gesagt, gelten – auch auf Grabfeldern ohne Vorschriften – auch für die Grabbepflanzung bestimmte Regeln. So kann die Form des Grabes j e nach den landschaftlichen Gepflogenheiten unterschiedlich sein. Auf manchen Friedhöfen werden die Grabhügel zum Beispiel stets eingeebnet; auf anderen wird jede Grabstätte mit einem Steinrand eingefaßt; die Gräber können aber auch durch niedrige Grabhügel auf Dauer gekennzeichnet bleiben, oder sie werden durch eine Steinplatte oder Kiesschüttung abgedeckt.

Will man sich hier von der Gesamtanlage abheben, so muß man dafür vorher die Genehmigung der Friedhofsverwaltung einholen oder von vornherein dort beerdigen, wo keine Bestimmungen gelten. Nur dort darf der Friedhofsträger weder eine einheitliche Bepflanzung fordern noch den Anteil der Grabfläche bestimmen, der bepflanzt werden darf.

Viele Friedhöfe haben inzwischen übrigens aus ökologischen Gründen ein Verbot von Plastikmaterialien auf den Gräbern ausgesprochen. Gestecke müssen dann auf natürlicher Grundlage gebunden sein, und die Aufstellung von Plastikblumen ist nicht erlaubt. Der Grund dafür liegt in der Kreislaufwirtschaft, die im gärtnerischen Bereich betrieben wird: Die Abfälle und Pflanzenreste werden kompostiert und wiederverwendet.

Nirgendwo darf die Grabbepflanzung andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege beeinträchtigen. Deshalb können Friedhofsträger ein allgemeines Verbot erlassen, Bäume, großwüchsige Sträucher und/oder Hecken anzupflanzen. (Auch da sind dann wieder Ausnahmen möglich, wenn man persönlich nachfragt.) Für die Grabbepflanzung selbst ist aber – im Gegensatz zur Grabmalaufstellung – grundsätzlich keine vorherige Genehmigung nötig: Man  kann dort alles anpflanzen, was man möchte, wenn es die Nachbargräber nicht stört.

Üblicherweise werden bodendeckende Pflanzen (Efeu, Sedum, Immergrün) und niedrige Blumen gewählt. Dabei hat sich ein jahreszeitlicher Bepflanzungsrhythmus herausgebildet, bei dem die abgeblühten Blumen immer wieder herausgenommen und frische eingepflanzt werden. So erhalten viele Grabstätten im Frühling ein Beet aus farbigen Stiefmütterchen oder Fleißigen Lieschen, die bis in den Herbst blühen. Ihnen folgen im Sommer Begonien und im Frühherbst Erika. Im Spätherbst wird das Grab dann mit Tannenzweigen abgedeckt, die meist Anfang März wieder heruntergenommen werden.

Meist ist es günstig, heimische Pflanzenarten zu verwenden, weil sie dem klimatischen Bedingungen am besten angepaßt sind. Viele von ihnen gedeihen auch mit wenig Pflege gut. An Büschen und Bäumchen sind immergrüne Eiben, Lebensbaum, Zuckerhut oder andere Nadelgehölze üblich. Man muß sie regelmäßig schneiden, damit sie die Nachbarschaft mit ihrem hohen Wuchs nicht beeinträchtigen; also zum Beispiel stark beschatten.

Manche Pflanzen haben eine symbolische Bedeutung. Da die immergrünen Gewächse über den Winter, in dem alle anderen Pflanzen abzusterben scheinen, grüne Blätter tragen, stehen sie auch für den Gedanken der Ewigkeit oder des ewigen Lebens nach dem Tode. Auch die winterliche Abdeckung des Grabes kann man als symbolische Handlung ansehen, mit der nicht nur die Dauerbepflanzung, sondern sozusagen auch der Verstorbene in seinem Grab vor den Unbilden des kalten Wetters geschützt wird.

Man kann einen Grabplatz auch mit ganz anderen Pflanzen ausschmücken, indem man zum Beispiel einen Rosenstrauch oder immer wiederkehrende Stauden und Blumenzwiebeln pflanzt. Auf dem schon erwähnten gemeinsamen Grab für Aids-Tote sah ich, daß Angehörige anscheinend die Kräutersammlung eines Verstorbenen auf sein Grab gepflanzt hatten. So duftete dort die Minze neben Rosmarin und Lavendel und erinnerte an den Toten. Genausogut kann man die eigenen oder die Lieblingsblumen des Verstorbenen aussuchen oder von Balkon, Fensterbrett oder Garten zum Grab hinübertragen.

Auf einem Dorffriedhof bei Köln haben die Bewohner mit Hilfe ihres Denkmalschützers die Pflanzenwelt wiederhergestellt, die früher auf Friedhöfen der Umgebung zu finden war. Auch dort fehlen duftende Kräuter und bunt blühende Stauden nicht. Sie geben diesem stillen Ort um die jahrhundertealte Kirche herum ein ganz eigenes Gepräge.

Man muß sich also nicht unbedingt der allgemein üblichen gärtnerischen Routine anpassen. Allerdings muß man bereit und auch imstande sein, die Grabstätte regelmäßig zu pflegen. Verwahrlost ein Grab – und auch diese kleinen Gärten überwuchern schnell mit allen möglichen Pflanzen -, kann der Nutzungsberechtigte zur angemessenen Instandsetzung aufgerufen werden. Die Verwaltung stellt meist ein entsprechendes Schild auf das Grab. Wird das Grab danach innerhalb einer bestimmten Frist nicht hergerichtet, kann es vom Träger auf Kosten des Grabbesitzers eingeebnet und eingesät werden.

Grabmale nach eigenem Entwurf

Man muß sich nicht an vorgefertigte Grabsteine und industriell hergestellten Massenware halten. Mit etwas mehr Aufwand – aber nicht Kosten- kann man zu einem ganz persönlichen Grabmal kommen:

Folgende Überlegungen können dabei helfen:

Welches Material paßt am besten zu meinem verstorbenen Angehörigen?

Naturstein, Holz und Schmiede- oder Gußeisen sowie Bronze sind am weitesten verbreitet. Aber man kann – je nach den Grabmalbestimmungen und den vorhandenen Möglichkeiten – auch Ton, Edelstahl, Kunststein (Zement u.ä.) oder Ziegelsteine verwenden. Kleinere Grabmale oder Schriftplatten für größere Grabmalformen kann man selbst aus Ton modellieren, trocknen und in einer Werkstatt brennen und eventuell auch glasieren lassen. Sie sind fast ebenso dauerhaft wie Grabmale aus Stein. Auch Holzkreuze oder Holzstelen, aufrecht stehende dicke Bretter, kann man selbst schnitzen oder zusammenbauen. Dauerhaftes Holz hält mit einem gut deckenden Anstrich, der regelmäßig aufgefrischt wird, außerordentlich lange. So kann man je nachdem, welches Material man wählt, ein Grabmal selbst bearbeiten oder einen Entwurf skizzieren und von einem Handwerker oder Künstler herstellen lassen.

Welche Inschrift soil auf dem Grabmal zu lesen sein?

Wie bei der Todesanzeige stehen meistens der Name und die Lebensdaten auf den Grabmalen. Man kann aber auch andere Inschriften wählen: Bibelstellen, das persönliche Motto oder einen Sinnspruch, der den Grabbesuchern Trost spendet und mit dem Verstorbenen eng verbunden ist.

 Soll das Grabmal weiteren Schmuck tragen?

Wie gesagt, kann man aus dem Material auch Darstellungen oder Symbole im Relief oder in Ritzzeichnung herausarbeiten lassen. Hier kommt es auf den Bezug zu dem Verstorbenen an. Vielleicht gehört ein ganz spezielles Symbol, ein Zeichen oder ein Bild zu dem Verstorbenen, oder man möchte das geliebte Antlitz auf dem Grabstein wiederfinden. Auf den meisten Friedhöfen in Deutschland scheint es allerdings nicht erlaubt zu sein, Fotos auf Grabmalen anzubringen. Deshalb muß man das Porträt aus dem Stein oder Holz herausarbeiten oder in Form eines Reliefs aufsetzen. Hat man ganz bestimmte Vorstellungen, so sollte man beim Friedhof nachfragen, ob eine Ausnahmegenehmigung möglich ist. Meist ist gegen eine gewisse Gebühr vieles erlaubt, was offiziell eigentlich nicht geht.

Bevor man einen Steinmetz, Stein- oder Holzbildhauer, einen Kunstschmied oder einen bildenden Künstler mit dem Entwurf und der Herstellung eines individuell gestalteten Grabmais beauftragt, sollte man sich Arbeitsproben zeigen lassen und im gemeinsamen Gespräch einen skizzenhaften Entwurf des Grabmales entwickeln. Hat man sich für einen bestimmten Bildhauer und eine Form entschieden, so läßt man sich am besten einen Kostenvoranschlag geben und legt den Auftrag schriftlich fest. Auch das Aussuchen und noch mehr die Gestaltung eines Grabmais nach eigenen Vorstellungen sind Trauerarbeit und rufen die Erinnerung an den Verstorbenen jedesmal von neuem wach. Die Aufstellung des fertigen Grabmales ist dann ein weiterer Schritt dahin, daß man die Endgültigkeit des Todes akzeptiert. Besonders wenn man den Namen seines Angehörigen mit seinen Lebensdaten auf dem Grabstein sieht, wird das Wissen um diese Endgültigkeit noch einmal sehr intensiv im Vordergrund stehen.

Barbara Leisner
Abschied nehmen