Fragen zum Thema Bestattung und Grab

Bestattung

Darf ich mein totes Kind nach der Geburt mit nach Hause nehmen und es dort auch aufbahren?

Häufig habe ich schon die Frage gehört, wem gehört das Fehlgeboren Kind. Bei Totgeburten im rechtlichen Sinne wird diese Frage kaum gestellt. Dr. Thade Matthias Spanger stellt in seinem Aufsatz MedR 1999 ausdrücklich klar, dass aus dem absoluten — also gegenüber jedermann geltenden — Familienrecht resultiert auch ein Recht zum Besitz am Leichnam. Als dessen Inhaber können die Eltern einer Fehlgeburt daher die Herausgabe des Leichnams von jedem Dritten verlangen, der ihnen diesen widerrechtlich vorenthält.

Selbst dürft Ihr Euer Baby in der Regel nicht mit nach Hause nehmen, da Verstorbene in Deutschland nur in einem speziellen Leichenwagen transportiert werden dürfen. D.h. jede Leiche Muss, wenn sie von einem Ort zum anderen gebracht werden soll, durch ein Bestattungsunternehmen transportiert werden.

Allerdings gilt dies nur für Leichen und was Leichen sind, ist in den verschiedenen Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. In Hamburg beispielsweise sind Leichen im Sinne des Gesetzes auch totgeborene Leibesfrüchte mit einem Geburtsgewicht von mindestens 1000 Gramm. Zur Beförderung im Straßenverkehr sind für Leichen gemäß § 7  solche Wagen zu benutzen, die zur Leichenbeförderung eingerichtet sind und ausschließlich hierfür oder für Bestattungszwecke verwendet werden (Leichenwagen). Dies bedeutet, dass tot- oder fehlgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 1000g keine Leichen sind und somit auch nicht zwingend in einem Leichenwagen befördert werden müssen. Diese Kinder können von den Eltern mit nach Hause genommen werden. Da dies in jedem Bundesland anders geregelt ist, muss dies aber im Einzelfall geprüft werden.

Grundsätzlich dürfen Tote 36 Stunden nach Feststellung des Todes zu Hause aufgebahrt werden. So sieht § 6 des Hamburgerischen Bestattungsgesetzes vor, dass zwar jede Leiche unverzüglich nach der Feststellung des Todes in eine Leichenhalle zu überführen ist, dies jedoch nicht während der ersten 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes gelte. Mehr zum Thema Aufbahrung findet ihr hier.

Darf ich den Sarg selber bauen?

Grundsätzlich darf man auch einen Sarg selber bauen. Aber wie alles ist dies auch in den einzelnen Ländergesetzten geregelt. Sinnvoll ist es daher sich vorher bei dem zuständigen Friedhofsamt zu informieren. Mehr zum Thema Sarg findet ihr hier.

Darf ich mein Kind selber anziehen?

Wenn man es möchte, kann man sein Kind selber waschen und aVogelblauemail2uch anziehen. Unabhängig davon ist es natürlich möglich, eigene Kleider für sein Baby zum Anziehen zu geben. Wenn das Baby noch sehr klein ist, bietet Rita Schäfer auch Totengewänder für Kleinstbabys an.

Wenn Ihr noch mehr Fragen habt, mailt mir gerne, ich versuche sie zu beantworten.

Was sollte man bei der Auswahl des Friedhofes bzw. eines Grabplatzes alles bedenken?

Möchte ich mein Kind in einem „normalen Grab“ oder in einem Kindergräberfeld beerdigen?

Auf einigen Friedhöfen gibt es extra Gräberfelder, wo nur Kinder bestattet werden dürfen. Diese Gräber sind oft kostengünstiger. Außerdem sind dort die Gestaltungsrichtlinien (siehe Unten) oft etwas lockerer. Für manche Eltern ist es auch schön zu wissen, dass ihr Kind nicht alleine liegt, sondern mit anderen zusammen. Allerdings handelt es sich bei diesen Gräbern oft um sogenannte Reihengräbern (siehe unten), d.h. zum einen ist die Zeit begrenzt ( in der Regel 10 Jahre), was bedeutet, es kann nicht verlängert werden und zum anderen darf nur eine Person dort beerdigt werden. Wenn Eltern es wünschen, dass auch sie später dort bestattet werden, so ist dies meistens nicht möglich. In diesem Fall sollte ein sogenannten Wahlgrab ausgesucht werden.

Wie lange beträgt die Nutzungsdauer?

Bei Kindergräbern sowie Reihengräbern beträgt die Nutzungsdauer oft nur 10 Jahre, d.h. nach Ablauf der Ruhezeit fällt es an den Friedhofsträger zurück. Im ersten Augenblick scheinen 10 Jahre eine lange Zeit zu sein, aber lasst Euch nicht täuschen, die vergehen schneller als man denkt und was ist dann… Tobias ist vor 8 Jahren (1997) beerdigt worden: Wenn ich mir vorstellen würde, ich müsste in zwei Jahren das Grab aufgeben, könnte ich heute schon nicht mehr ruhig schlafen.

Wie darf ich das Grab gestalten?

Man kann es kaum glauben, aber die Gestaltungsrichtlinien sind in den jeweiligen Friedhofssatzungen genauestens festgelegt, d.h. wie darf ein Grabmal aussehen (wie groß, aus welchen Materiealien usw.), wie darf die Einfassung aussehen, was darf ich dort pflanzen usw. Wenn ihr genaue Vorstellungen habe, lasst Euch die Friedhofssatzung aushändigen oder fragt verbindlich nach. Wie oben schon erwähnt, ist oft auf Kindergräbern mehr erlaubt, aber auch dies ist nicht selbstverständlich. Zum Teil werden Eltern sogar aufgefordert, Spielzeug vom Grab zu räumen.

Mehr Informationen zu diesen Begriffen (Reihengrab, Wahlgrab, Grabmal, Gestaltungs- und Bepflanzungsrichtlinien) gibt es hier.

Wenn Ihr noch mehr Fragen habt, oder aus eigener Erfahrung Punkte kennt, die man unbedingt beachten sollte, mailt mir gerne, ich versuche sie zu beantworten.

© Pirko